Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Lieferung, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Weichen Ihre Einkaufsbedingungen von unseren Bedingungen ab, so gelten Ihre nur dann, wenn Sie durch uns ausdrücklich bestätigt wurden.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote werden nur schriftlich erteilt. Diese sind freibleibend. Technische und Preisliche Änderungen behalten wir uns vor, sofern kein schriftlicher Liefervertrag zustande gekommen ist.

Zeichnungen, Beschreibungen und Muster bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

3. Preise und Preisänderungen

Alle genannten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind 3 Monate gültig. Die Preise verstehen sich ohne Kosten für die Verpackung und die Lieferung.

Die Preise schließen die die gesetzliche Umsatzsteuer, die gesondert auszuweisen ist, ein.

4. Produkteigenschaften und Gewährleistungen

  1. Gelieferte bzw. montierte Ware ist unverzüglich nach Erhalt auf Qualität und Mängel zu prüfen. Sofortige äußerlich sichtbare Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden, jedoch spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware.
  2. Für alle verarbeiten Rohstoffe gelten die handelsüblichen Werkstoff-Normen, Bezeichnungen und DIN-Toleranzen.
  3. Besonders gewünschte Oberflächenbeschaffenheit, wie beispielsweise das Schliffbild, bedarf immer der schriftlichen Form durch den Auftraggeber. Erfolgen keine ausdrücklichen Anforderungen an die Oberflächenbeschaffenheit, so besteht kein Anspruch auf die Beschaffenheit.
  4. Durch den Kontakt mit anderen Metallen kann die Oberflächenbeschaffenheit der Ware verändert werden. Ansprüche aus Garantieerklärungen gegen Rost setzen immer einen angewandten Rostschutz voraus. Bei eloxierter oder beschichteter Ware sind Unterschiede in den Farbnuancen nicht ausgeschlossen.

5. Lieferung

Der Käufer trägt die Kosten des Transports wie Fracht, eventuell anfallende Zölle und wenn ausdrücklich gewünscht, die Transportversicherung.

Erkennbare Transportschäden müssen sofort bei Empfang der Ware beim Lieferanten auf Fracht- und Lieferscheinen schriftlich festgehalten werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

6. Lieferzeiten

Gewünschte Liefertermine oder Lieferfristen müssen immer schriftlich erfolgen. Eine Verbindlichkeit besteht nur dann, wenn eine diesbezüglich ausdrückliche Erklärung des Unternehmers erfolgt ist.

Im Falle eine Lieferverzögerung kann der Käufer erst dann zurücktreten, wenn die Verzögerung zwei Wochen übersteigt und er dann eine schriftliche, angemessene Nachfrist verbunden mit der Ablehnungsandrohung gem. § 326BGB gesetzt hat.

Unvorhergesehene Ereignisse, welche eine Lieferung unmöglich machen oder wesentlich verzögern, die wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, wie betrieblichen Störungen, Streik oderallgemeiner Rohstoffmangel, verlängern die Lieferfristen in angemessenen Umfang.

7. Lagergebühren

Nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen für die Abholung von Ware, sind wir berechtigt, nach schriftlicher Nachfristsetzung, eine Gebühr für die Lagerung der Ware zusätzlich zu berechnen.

8. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur Vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware nach erfolgter Nachfristsetzung zurückzufordern und alle dabei anfallenden Kosten (wie Transportkosten) auf den Käufer zu übertragen.

Solange die erworbene Ware noch nicht auf den Auftraggeber übergangen ist, ist dieser verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

  1. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  2. Die Bearbeitung, Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
  3. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.

9. Schadensersatz

Wir haften nur für selbst verschuldete Schäden an allen dem Auftraggeber gehörenden Gegenständen, die wir zur Bearbeitung (Kundenmaterial) übernommen haben.

Alle sonstigen Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz weiterer Schäden sind ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden durch uns vorliegt.

10. Datenschutz

Die Verarbeitung von allen personenbezogen Daten erfolgt nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Gesetzen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen ist Berlin.

Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen davon unberührt.